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Gremien & Unipolitik

In einem Gremium arbeiten mehrere Personen in einer Gruppe zusammen, die sich mit speziellen Themenbereichen beschäftigt, über sie diskutiert und berät und letztlich Entscheidungen über sie fällt. Für verschiedene Aufgabenbereiche gibt es unterschiedliche Gremien – und das auf drei Ebenen: des Seminars (Instituts), der Fakultät und der Universität.

DAS SEMINAR

Am Anglistischen Seminar gibt es mehrere Gremien, die über Belange und Probleme tagen, die in erster Linie nur das Seminar intern betreffen. In der Regel setzen sich diese aus einer festgelegten Anzahl von Dozenten und Studierenden zusammen. Die studentischen Mitglieder werden entweder gewählt oder von der Fachschaft gestellt.

HONOR BOARD

„Wissenschaftliches Arbeiten ist ein systematisches Vorgehen, bei dem die Ergebnisse der Arbeit für jeden anderen objektiv nachvollziehbar oder wiederholbar sind. Das bedeutet, Informationsquellen werden offengelegt […]. Wer eine wissenschaftliche Arbeit liest, kann stets erkennen, aufgrund welcher Fakten und Beweise der Autor zu seinen Schlussfolgerungen gekommen ist und auf welche anderen Wissenschaftler er sich beruft.“ (Wikipedia)

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass jeder Wissenschaftler in seinen Arbeiten korrekt und für jeden nachvollziehbar angibt, welche Texte anderer Wissenschaftler und er benutzt hat. Tut er dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht, spricht man von einem Plagiat (Bewusstes Aneignen fremden Geistesguts). Dies gilt auch für Studierende und ihre Hausarbeiten, Essays, Referate und alle wissenschaftlichen Arbeiten, die sie für die Universität anfertigen.

Das Begehen eines Plagiats ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr ist es im universitären Betrieb der gravierendste und vermutlich folgenschwerste Fehltritt, den Studierende begehen können – und kann bis zur Exmatrikulation führen. Deshalb ist jeder Student dazu verpflichtet, mit jeder seiner Arbeiten eine unterschriebene eidesstattliche Erklärung abzugeben, mit der er rechtlich versichert, dass die Arbeit keine Plagiate enthält.

Declaration against plagiarism

I declare that I have read and understood the material exemplifying and explaining cases of plagiarism, which is deposited in a folder in the library, and that this piece of work contains no plagiarized material. I am aware of the fact that, should this piece of work to be found to contain plagiarized material, this will entail serious consequences. These may include

  1. I will not be given a course credit; and/or
  2. The reason for my failure will be recorded by the department.

Da lange Zeit am Seminar viele Dozenten unterschiedlich mit Plagiatsfällen umgingen, wurde im Sommersemester 2010 das Honor Board eingerichtet, um als neutraler Rat Plagiatsfälle am Anglistischen Seminar zu beurteilen, der/dem betroffenen Studierenden die Möglichkeit zur Erklärung zu geben und eine Empfehlung zur weiteren Handhabung des Falles auszusprechen. Das zentrale Ziel des Honor Boards ist es also, eine gleiche Behandlung aller Plagiatsfälle am Seminar zu gewährleisten.

Die aktuellen Vertreter der Dozenten im Honor Board sind Carolyn Burmedi (Vorsitz), Andrea Stiebritz, Caroline Lusin, Sherry Föhr und John Insley. Die Studenten werden derzeit repräsentiert durch Faris Bidier und Michael Hill. (Stand: Juli 2010)

STUDIENGEBÜHRENKOMMISSION

Die Studiengebührenkommission tagt einmal im Monat, um über die Verwendung des Geldes zu beraten, das dem Anglistischen Seminar aus der Summe der Studiengebühren zur Verfügung steht. Jedes Mitglied des Seminars (Studenten wie Dozenten) kann schriftlich oder online auf der Seite des Anglistischen Seminars einen Antrag einreichen, muss dies aber innerhalb einer vorgeschriebenen Frist tun, damit der Kommission genügend Zeit bleibt, um die Anträge zu begutachten.

Die stimmberechtigten Mitglieder der Studiengebührenkommission versuchen letztlich zu einem Konsens zu finden und entscheiden darüber, ob den einzelnen Anträgen stattgegeben wird und sie somit durch Studiengebühren finanziert werden. Die Studierenden des Anglistischen Seminars wählen zu ihrer Vertretung vier Kommissionsmitglieder und zwei Vertreter auf eine Amtszeit von zwei Semestern. Für das Wintersemester 2010/11 und das Sommersemester 2011 setzt sich der Anteil der Studierenden innerhalb der Kommission aus Michael Drescher, Wiebke Goltz, Andreas Probst und Michael Hill zusammen. Stellvertreter sind Faris Bidier und Sebastian Beckmann.

DIENSTBESPRECHUNG

In der hausinternen Dienstbesprechung, die einmal im Monat tagt, nehmen die Seminarleitung (momentan Prof. Dr. Günter Leypold) und einige weitere Dozenten teil, um über aktuell anstehende Angelegenheiten und Problematiken des Seminars zu beraten und gegebenenfalls zu entscheiden. An der hausinternen Dienstbesprechung nehmen auch Vertreter der Fachschaft – die jedes Mal von der Geschäftsführung eine Einladung erhält – teil, um studentische Anliegen vorzubringen und eine Meinung zu den zu besprechenden Themen zu äußern. Auf der Tagessatzung der hausinternen Dienstbesprechung ist daher stets ein Top (Satzungspunkt) „Fachschaft“ festgelegt.

DIE FAKULTÄT

FAKULTÄTSRAT

Den seminarinternen Gremien ist der sogenannte Fakultätsrat übergeordnet. In der Gliederung der Universität sind verschiedene Institute/Fächer zur Organisation und Verwaltung in Fakultäten zusammengefasst. So sind beispielsweise die Fächer Politikwissenschaft, Soziologie und Economics durch ihre Fachverwandtschaft Teil der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Das Anglistische Seminar ist der Neuphilologischen Fakultät zugeteilt. Zu dieser gehören außerdem das Germanistische Seminar, das Seminar für Deutsch als Fremdsprachenphilologie (SDF), das Seminar für Übersetzen und Dolmetschen (SÜD), das Seminar für Computerlinguistik, das Romanische Seminar, das Slavische Institut und das Zentrale Sprachlabor.

Die Neuphilologische Fakultät hat einen sogenannten Großen Fakultätsrat. Daher setzt er sich zusammen aus dem Fakultätsvorstand und allen hauptberuflichen HochschullehrerInnen der Fakultät, zusätzlich werden sechs bis acht Studierende, vier bis fünf akademische MitarbeiterInnen (Mittelbau) und drei VertreterInnen aus Administration und Technik gewählt. (§ 25 LHG; 16 GO)

Die Fakultät leitet der/die aktuelle DekanIn, der/die auf Vorschlag des Rektors gewählt wird.

„Der Fakultätsrat berät über die Belange, die die einzelnen Fächer und die dazugehörigen Institute der Fakultät betreffen. Dort wird über Schaffung und Schließung von Studiengängen, Berufung neuer Professoren und Professorinnen, Studiengebührenverteilung, das semesterliche Lehrangebot, Struktur- und Entwicklungspläne und vieles mehr beraten. In den Fakultätsräten sitzen 6-8 gewählte Studierende, in der Regel sind dies FachschaftlerInnen. Die Fakultätsräte wählen Studienkommissionen, in denen – wenn sie tagen – über Angelegenheiten von Studium und Lehre beraten und Abstimmungsempfehlungen an die Fakultätsräte erarbeitet werden.“ (siehe: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit.html)

DIE UNIVERSITÄT

SENAT

Den Fakultätsräten ist sozusagen als letzte Instanz der Senat übergeordnet.

„Der Senat ist das zentrale uniweite Gremium. VorsitzendeR des Senats ist der/die RektorIn. Der Senat steht über den Fakultätsräten und trifft grundlegende Entscheidungen. […] Viele Beschlüsse der Fakultätsräte müssen im Senat bestätigt werden. Einige Beschlüsse können dann direkt in Kraft treten, andere bedürfen noch der Zustimmung des Aufsichtsrats und/oder des Wissenschaftsministeriums. Die Höchstzahl der Senatsmitglieder beträgt nach LHG 40 Personen; die lokale GO konkretisiert dies für die Uni Heidelberg.“

(siehe auch: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Semesterblatt/FSK_Semesterblatt_SoSe_2010_Doppelseiten.pdf)

FACHSCHAFTSKONFERENZ (FSK)

„Die FSK ist der Zusammenschluss der unabhängigen Fachschaften, die ihr aus euren Faschbereichen kennt. Sie koordiniert und ergänzt deren Arbeit; Referate und Arbeitskreise helfen dabei. Die FSK vertritt die Studierenden sowohl an der Uni als auch auf kommunal-, landes- und bundesweiter Ebene, denn sie ist Mitglied in der LandesStudierendenVertretung (LaStuVe) und im bundesweiten Dacherverband fzs (dem freie[n] Zusammenschluss von StudentInnenschaften).“ (siehe: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Semesterblatt/FSK_Semesterblatt_SoSe_2010_Doppelseiten.pdf)

LINKS IM ÜBERBLICK:

Antiplagiatserklärung

Verwendung der Studiengebühren am Anglistischen Seminar

Zentrale Universitätsverwaltung: Generelle Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Verteilungsmodi und Verfahrensweisen bei der Studiengebührenverwaltung

Neuphilologische Fakultät

Fachschaftskonferenz der Uni Heidelberg